Biologische Arbeitsstoffe

Der Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen wird durch die Biostoffverordnung (BioStoffV) geregelt, die Schutzmaßnahmen, Expositionsgrenzwerte und Sicherheitsstufen für den Umgang festlegt, um die Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten. Biologische Arbeitsstoffe sind Mikroorganismen, Zellkulturen und Endoparasiten, die am Arbeitsplatz vorkommen und eine potenzielle Gesundheitsgefahr für Beschäftigte darstellen können. Diese Stoffe können Infektionen, Allergien oder toxische Reaktionen auslösen.

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