Betriebsärztliche Betreuung
Betriebsärztliche Betreuung umfasst die kontinuierliche medizinische Überwachung und Beratung der Beschäftigten durch den Betriebsarzt in allen Fragen des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz. Diese Betreuung ist gesetzlich nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) vorgeschrieben und zielt darauf ab, arbeitsbedingte Erkrankungen und Unfälle zu verhindern.
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