Im Rahmen der Grundbetreuung unterstützen wir Arbeitgeber dabei, die im Arbeitsschutzgesetz festgelegten Pflichten zu erfüllen, die unabhängig von der Art und Größe eines Unternehmens kontinuierlich anfallen. Der zeitliche Umfang der Grundbetreuung wird über eine branchenabhängige Zuweisung des Betriebes zu einer von drei Betreuungsgruppen bestimmt.
Die betriebsspezifische Betreuung komplementiert die Grundbetreuung durch den Betriebsarzt oder die Betriebsärztin und soll sicherstellen, dass betriebliche Besonderheiten des Unternehmens (z. B. spezifische Gefährdungen) in der Betreuung angemessen berücksichtigt werden.
Mit einer umfassenden arbeitsmedizinischen Betreuung tragen Sie zum Erfolg Ihres Unternehmens bei:
Dabei profitieren Sie von unseren Stärken