Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren gemäß § 167 Absatz 2 Sozialgesetzbuch IX (SGB IX). Es dient der systematischen Wiedereingliederung langzeiterkrankter Beschäftigter nach mindestens sechs Wochen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit. Ziel des BEM ist die nachhaltige Sicherung der Beschäftigung und die Vermeidung erneuter Arbeitsunfähigkeiten durch individuelle Analyse der Arbeitsfähigkeit, Entwicklung maßgeschneiderter Wiedereingliederungspläne und Umsetzung geeigneter Maßnahmen. Beteiligte Akteure sind der Arbeitgeber, der betroffene Arbeitnehmer, Betriebsärzte sowie gegebenenfalls Schwerbehindertenvertretungen. Das BEM fördert die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und unterstützt die gesundheitliche Rehabilitation im Betrieb.
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Biologische Arbeitsstoffe
Der Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen wird durch die Biostoffverordnung (BioStoffV) geregelt, die Schutzmaßnahmen, Expositionsgrenzwerte und Sicherheitsstufen für den Umgang festlegt, um die Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten. Biologische Arbeitsstoffe sind Mikroorganismen, Zellkulturen und Endoparasiten, die am Arbeitsplatz vorkommen und eine potenzielle Gesundheitsgefahr für Beschäftigte darstellen können. Diese Stoffe können Infektionen, Allergien oder toxische Reaktionen auslösen.
Betriebsarzt
Der Betriebsarzt ist ein Facharzt für Arbeitsmedizin und gemäß § 3 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) für die betriebliche Gesundheitsvorsorge verantwortlich. Er führt arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen durch, erstellt Gefährdungsbeurteilungen und berät in Fragen des betrieblichen Gesundheitsschutzes und der Prävention von arbeitsbedingten Erkrankungen.
Betriebsärztliche Betreuung
Betriebsärztliche Betreuung umfasst die kontinuierliche medizinische Überwachung und Beratung der Beschäftigten durch den Betriebsarzt in allen Fragen des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz. Diese Betreuung ist gesetzlich nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) vorgeschrieben und zielt darauf ab, arbeitsbedingte Erkrankungen und Unfälle zu verhindern.