ArbMedVV
Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren. Sie legt fest, bei welchen Tätigkeiten Pflicht-, Angebots- oder Wunschvorsorge durchzuführen ist, und dient der Früherkennung von Berufserkrankungen. Die Verordnung basiert auf dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und unterstützt den präventiven Gesundheitsschutz der Beschäftigten.
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