Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)

Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) regelt die Bestellung, Aufgaben und Pflichten von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit in Unternehmen. Ziel des Gesetzes ist es, die betriebliche Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu fördern. Das ASiG verpflichtet Arbeitgeber, geeignete Experten zu benennen, die präventive Maßnahmen entwickeln, Gefährdungen beurteilen und Schulungen durchführen, um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu verhindern.

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