Erste-Hilfe-Maßnahmen

Erste-Hilfe-Maßnahmen sind Sofortmaßnahmen zur medizinischen Versorgung von Verletzten oder Erkrankten am Arbeitsplatz, um lebensbedrohliche Zustände zu stabilisieren und Folgeschäden zu minimieren. Sie umfassen u. a. die Wundversorgung, Herz-Lungen-Wiederbelebung und die Alarmierung von Rettungskräften und sind gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und DGUV Vorschrift 1 in jedem Betrieb verpflichtend organisiert.

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