Zu Beginn einer Betreuung durch den oder die Betriebsarzt/-ärztin ist die Begutachtung der Arbeitsstätten von Vorteil, um die Arbeitsplätze kennenzulernen. Durch regelmäßige Kontrolle helfen die Betriebsärzte, die erforderlichen Inhalte der Grundbetreuung detailliert zu planen sowie Handlungsfelder für die Betreuung im Sinne der Betriebsmedizin zu vereinbaren.
Auch zur Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung und der Einführung effektiver Schutzmaßnahmen ist die Begehung der Arbeitsplätze essentiell. Mit dieser Kenntnis können auch weitere wesentliche Aufgaben der Betriebsärzte, wie die Veranlassung arbeitsmedizinischer Vorsorge, die Beurteilung ihrer Ergebnisse und die darauffolgende Beratung der arbeitenden Personen und der Arbeitgeber solide durchgeführt werden.
Die Begehungen bieten zudem die Aussicht, mit den arbeitenden Personen konkrete Ursachen für besondere Anforderungen und Belastungen durch ihre Arbeit zu erkennen, zu beurteilen und verschiedene Möglichkeiten der Verbesserung gemeinsam zu beraten.
Neben regelmäßigen Begehungen in bestimmten Zeitabständen werden auch anlassbezogene Begehungen durchgeführt:
Für die Unterweisung der Beschäftigten sind fundierte Kenntnisse der Arbeitsplätze unabdingbar. Das ASiG fordert den Betriebsarzt ausdrücklich auf, die Beschäftigten über Unfall- und Gesundheitsgefahren bei der Arbeit sowie über Maßnahmen zu deren Abwendung zu.