Eine Impfung kann seit dem 13.10.2013 unter Einwilligung der Beschäftigten und einem klaren Tätigkeitsbezug als Pflicht-, Angebots- oder Wunschvorsorge in Betrieben umgesetzt werden ((§ 6 Absatz 2 Satz 3 und 4 ArbMedVV). Die Impfungen beschränken sich dabei auf die Fälle, bei denen das Infektionsrisiko der Beschäftigten tätigkeitsbedingt gegeben und im Vergleich höher als in Allgemeinbevölkerung ist.
Beispiele für betriebliche Impfungen:
Unser Konzept für die Impfung in Unternehmen ist in enger Zusammenarbeit mit den Initiatoren von bestehenden Corona-Impfzentren und den Leitern mobiler Impfteams entstanden.
Die Umsetzung der Impfung wird auf die betrieblichen Gegebenheiten und die Verfügbarkeit und Beschaffenheit des entsprechenden Impfstoffs abgestimmt.
Hierzu bieten wir ein unverbindliches Erstgespräch an, bevor unser Projektteam gemeinsam mit Ihnen die betriebliche Impfung in Ihrem Unternehmen im Detail plant.
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