Eignungsuntersuchungen sind Untersuchungen, die im Auftrag des Unternehmens durchgeführt werden und einen Nachweis für die gesundheitliche Eignung der beruflichen Anforderungen einer Beschäftigung erbringen.
Sofern die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung gem. §5 ArbSchG eine besondere Gefahr für bestimmte Tätigkeitsbereiche ausweist und die Eignungsbeurteilung durch den Arbeitgeber nicht oder nur unzureichend erfolgen kann, so dürfen die Beschäftigten nur durch die, durch einen Betriebsarzt oder eine Betriebsärztin festgestellte Eignung eingesetzt werden.
Vorsorgeuntersuchungen und Eignungsuntersuchungen müssen getrennt durchgeführt werden. Dabei sind der angestellten Person die Unterschiede und die möglichen Rechtsfolgen einer Eignungsuntersuchung zu erklären.
Beispiele für Eignungsuntersuchungen:
Kontaktieren Sie uns für ein Erstgespräch.