Im Rahmen der arbeitsmedizinischen Grundbetreuung und der ergänzenden betriebsspezifischen Betreuung begleiten wir Arbeitgebende mit unseren Fachärzten für Arbeitsmedizin von der Erfüllung der gesetzlichen Pflicht bis hin zur Umsetzung moderner Prävention. Neben der Aufgabe der arbeitsmedizinischen Unternehmensberatung agieren unsere Fachärzte als kompetente Vertrauenspersonen für Arbeitgebende und Beschäftigte zugleich.
Unsere Dienstleistungen unterliegen den gesetzlichen Vorschriften nach DGUV Vorschrift 2, ASiG und ArbSchG.
Sie suchen Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit aus einer Hand? Dann kontaktieren Sie uns gerne für eine ganzheitliche Betreuung.